17. April 2026

Was aktuelle UWG-Fälle für Frühlingskampagnen bedeuten

Drei Muster aus jüngeren Entscheidungen — und wie Teams Formulierungen vor dem Launch anpassen.

Im Frühjahr starten viele Sortimentswechsel und Osteraktionen. Gleichzeitig häufen sich Hinweise zu Umweltwerbung. Drei Muster tauchen in aktuellen Fällen immer wieder auf.

Erstens: Absolute Aussagen ohne Bezugspunkt. „Umweltfreundlich“ ohne Erklärung, worauf sich der Vorteil bezieht, bleibt angreifbar. Zweitens: Prozentangaben ohne Basisjahr oder Messmethode. Drittens: Siegel, die wie unabhängige Zertifikate wirken, aber Eigenlabels sind.

Für Kampagnenplanung heißt das: Claim-Liste früh mit Nachhaltigkeits- und Rechtsteam teilen — nicht erst, wenn der Media-Plan steht. Änderungen an Packungsflanken brauchen Vorlauf.

In unseren Branchenbriefings übersetzen wir solche Fälle in kurze Formulierungsregeln. Beispiel: Statt „plastikfrei“ lieber „ohne Kunststoffanteile in der Primärverpackung, Stand [Datum]“, wenn das der belegbare Umfang ist.

Wer nur die Schlagzeile einer Entscheidung liest, übersieht oft den konkreten Formulierungsfehler. Deshalb lohnt der Blick in die Begründung — und der Abgleich mit dem eigenen Claim-Katalog.

Schlagworte: UWG, Branchennews

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